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AGB

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen Ferienanlage Zum Wildbach GmbH

Beherbergung

1. Der Mietver­trag (Buchungs­be­stä­ti­gung) zwischen dem Leistungs­neh­mer (Gast) und der Ferien­an­lage ist rechts­gül­tig verein­bart, sobald das Zimmer/Ferienwohnungen oder der Funkti­ons­raum von der Ferien­an­lage schrift­lich zugesagt ist, oder falls eine Zusage aus Zeitgrün­den nicht mehr möglich war, von der Ferien­an­lage bereit­ge­stellt worden ist. Der Abschluss des Mietver­tra­ges verpflich­tet die Vertrags­par­teien zur Erfül­lung des Vertrages.

2. Übernach­tungs­preise und sonstige Leistungs­preise richten sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungs­er­brin­gung jeweils gülti­gen Preis­liste bzw. nach indivi­du­el­len schrift­li­chen Verein­ba­run­gen. Alle Preise verste­hen sich in Euro und einschließ­lich Mehrwert­steuer. Änderun­gen der Mehrwert­steuer gehen unabhän­gig vom Zeitpunkt des Vertrags­ab­schlus­ses zu Gunsten oder zu Lasten des Leistungs­neh­mers. Sofern der Aufent­halt des Gastes kurta­xen­pflich­tig ist ist diese Abgabe entspre­chend der kommu­na­len Vorschrif­ten vor Ort vom Gast separat zu entrich­ten. Überschrei­tet der Zeitraum zwischen Vertrags­schluss und Leistungs­be­reit­stel­lung 6 Monate, so ist die Ferien­an­lage berech­tigt, angemes­sene Änderun­gen ohne vorhe­rige Ankün­di­gun­gen, höchs­tens jedoch um 10%, vorzunehmen.

3. Jede Rechnung oder Anzah­lung der Ferien­an­lage ist, soweit nicht ausdrück­lich andere Zahlungs­be­din­gun­gen schrift­lich verein­bart sind, mit Zugang sofort, ohne jeden Abzug und in bar bzw. EC oder Überwei­sung zur Zahlung fällig. Zahlungs­ver­zug mit auch nur einer Rechnung berech­tigt die Ferien­an­lage alle weite­ren oder zukünf­ti­gen Leistun­gen für Leistungs­neh­mer einzu­stel­len. Die Ferien­an­lage ist ferner berech­tigt, während des Aufent­hal­tes des Leistungs­neh­mers in der Ferien­an­lage aufge­lau­fene Forde­run­gen durch Ertei­lung einer Zwischen­rech­nung jeder­zeit fällig zu stellen und sofor­tige Zahlung zu verlangen.

4. Reser­vierte Zimmer/Ferienwohnungen stehen dem Gast am Anrei­se­tag ab 14.00 Uhr und am Abrei­se­tag bis 10.00 Uhr zur Verfü­gung. Sofern nicht eine Ankunfts­zeit verein­bart wurde, behält sich die Ferien­an­lage das Recht vor, bestellte Einhei­ten nach 18.00 Uhr ander­wei­tig zu verge­ben. Der Leistungs­neh­mer erwirbt keinen Anspruch auf Bereit­stel­lung bestimm­ter Zimmer/Ferienwohnungen.

5. Der Leistungs­neh­mer kann Um- bzw. Abbestel­lun­gen (Storno) von reser­vier­ten Zimmer/Ferienwohnungen sowie Arran­ge­ments nur schrift­lich vorneh­men. Die Ferien­an­lage kann sofern keine anders­lau­tende Indivi­du­al­ver­ein­ba­rung, z. B. bei Vermitt­lung des Mietver­tra­ges (Buchungs­be­stä­ti­gung) durch Dritte, getrof­fen wurde, seinen
Anspruch sowohl in konkre­ter Höhe als auch wie nachste­hend unter Anrech­nung
erspar­ter Aufwen­dun­gen pauscha­li­siert geltend machen.

  • bei Storno bis zum 10. Tag vor verein­bar­tem Anrei­se­tag: kosten­freies Storno
  • bei Storno bis zum 4. Tag vor verein­bar­tem Anrei­se­tag: 50% des Leistungs­prei­ses (Logis & Arrangement)
  • bei Storno ab dem 3. Tag vor verein­bar­tem Anrei­se­tag: 80% des Leistungs­prei­ses (Logis & Arrangement)

6. Ferner ist die Ferien­an­lage berech­tigt aus wichti­gem Grund vom Vertrag zurück­zu­tre­ten,
a) höhere Gewalt oder andere von der Ferien­an­lage nicht zu vertre­tene Umstel­lung des Vertra­ges unmög­lich machen
b) die Ferien­an­lage begrün­de­ten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruch­nahme der Leistung den reibungs­lo­sen Geschäfts­be­trieb, die Sicher­heit oder das Ansehen der Ferien­an­lage in der Öffent­lich­keit gefähr­den kann. Die Ferien­an­lage hat den Leistungs­neh­mer von der Ausübung des Rücktritt­rechts unver­züg­lich in Kennt­nis zu setzen. In den vorge­nann­ten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Leistungs­neh­mers auf Schaden­er­satz. Ort ist der Sitz der Ferien­an­lage. Als Gerichts­stand wird ausdrück­lich Schierke vereinbart.

7. Haftungs­aus­schluss Benut­zung Spiel­platz
Die Nutzung des Spiel­plat­zes mit den Geräten erfolgt auf eigene Gefahr. Bitte lassen Sie Ihre Kinder nicht unbeauf­sich­tigt spielen.
Die Haftung des Betrei­bers auf Perso­nen- sowie Sachschä­den werden ausge­schlos­sen, soweit diese nicht auf eine grobe Pflicht­ver­let­zung des Betrei­bers zurück­zu­füh­ren sind.

8. Die Unwirk­sam­keit einzel­ner Bestim­mun­gen des Mietver­tra­ges (Buchungs­be­stä­ti­gung) oder diese allge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen hat nicht die Unwirk­sam­keit des gesam­ten Vertra­ges zur Folge. An die Stelle der ungül­ti­gen Bestim­mung tritt die ihr möglichst nah kommende gesetz­li­che Regelung. Im Übrigen gelten die gesetz­li­chen Bestim­mun­gen des deutschen Rechts.

Verbraucherschlichtung

Die Europäi­sche Kommis­sion stellt eine Platt­form zur Online-Streit­bei­le­gung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E‑Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Die Ferien­an­lage Zum Wildbach GmbH ist weder bereit noch verpflich­tet, an Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren vor einer Verbrau­cher­schlich­tungs­stelle teilzunehmen.


2. Allgemeine Geschäftsbedingungen Ferienanlage Zum Wildbach GmbH

- Verleihstation -

1. Der Mietver­trag (Buchungs­be­stä­ti­gung) zwischen dem Leistungs­neh­mer (Gast) und der Verleih­sta­tion Ferien­an­lage Zum Wildbach ist rechts­gül­tig verein­bart, sobald das Mietob­jekt von der Ferien­an­lage schrift­lich zugesagt ist, oder falls eine Zusage aus Zeitgrün­den nicht mehr möglich war, von der Ferien­an­lage bereit­ge­stellt worden ist. Der Abschluss des Mietver­tra­ges verpflich­tet die Vertrags­par­teien zur Erfül­lung des Vertra­ges. Abholung und Abgabe des Mietob­jek­tes ist soweit nicht anders verein­bart die Ferien­an­lage Zum Wildbach, Baren­berg 15f, 38879 Schierke.

2. Der Mieter verpflich­tet sich, die Mietsa­che schonend und pfleg­lich zu behan­deln.
Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuld­hafte Verlet­zung der dem Mieter oblie­gen­den Sorgfalts-und Anzei­gen­plicht entste­hen, beson­ders wenn er die Mietsa­che unsach­ge­mäß behan­delt. Der Mieter haftet auch für das Verschul­den seiner Erfüllungsgehilfen.

bei Schäden:

z. B. Brems­plat­ten (unver­hält­nis­mä­ßige Abnut­zung an einer Stelle des Reifens durch Blockie­ren des Reifens beim Bremsvorgang)

40 € je Reifen

andere Schäden werden nach Aufwand berechnet!

3. Leistungs­preise richten sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungs­er­brin­gung jeweils gülti­gen Preis­liste bzw. nach indivi­du­el­len schrift­li­chen Verein­ba­run­gen. Alle Preise verste­hen sich in Euro und einschließ­lich Mehrwert­steuer. Änderun­gen der Mehrwert­steuer gehen unabhän­gig vom Zeitpunkt des Vertrags­ab­schlus­ses zu Gunsten oder zu Lasten des Leistungs­neh­mers. Überschrei­tet der Zeitraum zwischen Vertrags­schluss und Leistungs­be­reit­stel­lung 6 Monate, so ist die Ferien­an­lage berech­tigt, angemes­sene Änderun­gen ohne vorhe­rige Ankün­di­gun­gen, höchs­tens jedoch um 10%, vorzunehmen.

Pro Mietob­jekt wird eine Kaution i.H. v. 25 Euro in bar vor Ort fällig.

4. Haftungs­aus­schluss des Vermie­ters
Jeder Mieter ist für sich selbst und für das gemie­tete Objekt verant­wort­lich. Mit der Unter­schrift auf dem Mietver­trag und der Übernahme des Objek­tes erkennt der Mieter den ordnungs­ge­mä­ßen, mangel­freien Zustand des Leihob­jekts an. Die Haftung des Vermie­ters auf Perso­nen- sowie Sachschä­den werden ausge­schlos­sen, soweit diese nicht auf eine grobe Pflicht­ver­let­zung des Vermie­ters zurück­zu­füh­ren sind.

5. Jede Rechnung der Ferien­an­lage ist, soweit nicht ausdrück­lich andere Zahlungs­be­din­gun­gen schrift­lich verein­bart sind, mit Zugang sofort, ohne jeden Abzug in bar bzw. EC oder Überwei­sung (Sofort­über­wei­sung oder Pay-Pal) zur Zahlung fällig. Zahlungs­ver­zug mit auch nur einer Rechnung berech­tigt die Ferien­an­lage alle weite­ren oder zukünf­ti­gen Leistun­gen für Leistungs­neh­mer einzu­stel­len. Die gefor­derte Kaution ist in bar zu hinterlegen.

6. Reser­vierte Mietob­jekte stehen dem Gast am Buchungs­tag zur gebuch­ten Zeit zur Verfü­gung. Bei verspä­te­ter Rückgabe ist die Ferien­an­lage unver­züg­lich zu infor­mie­ren. Bei verspä­te­ter Rückgabe wird eine längere Mietdauer berechnet.

7. Der Leistungs­neh­mer kann Um- bzw. Abbestel­lun­gen (Storno) von reser­vier­ten Mietob­jek­ten nur schrift­lich vornehmen.

Storno­be­din­gun­gen:

  • Bei unzumut­ba­ren Witte­rungs­ver­hält­nis­sen (Stark­re­gen, Sturm, Schnee, Gewit­ter) kann eine kosten­freie Umbuchung/Stornierung vorge­nom­men werden. Die Entschei­dung obliegt der Ferien­an­lage Zum Wildbach.

8. Ferner ist die Ferien­an­lage berech­tigt aus wichti­gem Grund vom Vertrag zurückzutreten,

a) höhere Gewalt oder andere von der Ferien­an­lage nicht zu vertre­tene Umstel­lung des Vertra­ges unmög­lich machen

b) die Ferien­an­lage begrün­de­ten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruch­nahme der Leistung den reibungs­lo­sen Geschäfts­be­trieb, die Sicher­heit oder das Ansehen der Ferien­an­lage in der Öffent­lich­keit gefähr­den kann. Die Ferien­an­lage hat den Leistungs­neh­mer von der Ausübung des Rücktritt­rechts unver­züg­lich in Kennt­nis zu setzen. In den vorge­nann­ten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Leistungs­neh­mers auf Schaden­er­satz. Ort ist der Sitz der Ferien­an­lage. Als Gerichts­stand wird ausdrück­lich Schierke vereinbart.

9. Die Unwirk­sam­keit einzel­ner Bestim­mun­gen des Mietver­tra­ges (Buchungs­be­stä­ti­gung) oder diese allge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen hat nicht die Unwirk­sam­keit des gesam­ten Vertra­ges zur Folge. An die Stelle der ungül­ti­gen Bestim­mung tritt die ihr möglichst nah kommende gesetz­li­che Regelung. Im Übrigen gelten die gesetz­li­chen Bestim­mun­gen des deutschen Rechts.

Verbraucherschlichtung

Die Europäi­sche Kommis­sion stellt eine Platt­form zur Online-Streit­bei­le­gung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E‑Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Die Ferien­an­lage Zum Wildbach GmbH ist weder bereit noch verpflich­tet, an Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren vor einer Verbrau­cher­schlich­tungs­stelle teilzunehmen.

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