AGB
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen Ferienanlage Zum Wildbach GmbH
Beherbergung
1. Der Mietvertrag (Buchungsbestätigung) zwischen dem Leistungsnehmer (Gast) und der Ferienanlage ist rechtsgültig vereinbart, sobald das Zimmer/Ferienwohnungen oder der Funktionsraum von der Ferienanlage schriftlich zugesagt ist, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, von der Ferienanlage bereitgestellt worden ist. Der Abschluss des Mietvertrages verpflichtet die Vertragsparteien zur Erfüllung des Vertrages.
2. Übernachtungspreise und sonstige Leistungspreise richten sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen Preisliste bzw. nach individuellen schriftlichen Vereinbarungen. Alle Preise verstehen sich in Euro und einschließlich Mehrwertsteuer. Änderungen der Mehrwertsteuer gehen unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu Gunsten oder zu Lasten des Leistungsnehmers. Sofern der Aufenthalt des Gastes kurtaxenpflichtig ist ist diese Abgabe entsprechend der kommunalen Vorschriften vor Ort vom Gast separat zu entrichten. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Leistungsbereitstellung 6 Monate, so ist die Ferienanlage berechtigt, angemessene Änderungen ohne vorherige Ankündigungen, höchstens jedoch um 10%, vorzunehmen.
3. Jede Rechnung oder Anzahlung der Ferienanlage ist, soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart sind, mit Zugang sofort, ohne jeden Abzug und in bar bzw. EC oder Überweisung zur Zahlung fällig. Zahlungsverzug mit auch nur einer Rechnung berechtigt die Ferienanlage alle weiteren oder zukünftigen Leistungen für Leistungsnehmer einzustellen. Die Ferienanlage ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Leistungsnehmers in der Ferienanlage aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.
4. Reservierte Zimmer/Ferienwohnungen stehen dem Gast am Anreisetag ab 14.00 Uhr und am Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung. Sofern nicht eine Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich die Ferienanlage das Recht vor, bestellte Einheiten nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben. Der Leistungsnehmer erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer/Ferienwohnungen.
5. Der Leistungsnehmer kann Um- bzw. Abbestellungen (Storno) von reservierten Zimmer/Ferienwohnungen sowie Arrangements nur schriftlich vornehmen. Die Ferienanlage kann sofern keine anderslautende Individualvereinbarung, z. B. bei Vermittlung des Mietvertrages (Buchungsbestätigung) durch Dritte, getroffen wurde, seinen
Anspruch sowohl in konkreter Höhe als auch wie nachstehend unter Anrechnung
ersparter Aufwendungen pauschalisiert geltend machen.
- bei Storno bis zum 10. Tag vor vereinbartem Anreisetag: kostenfreies Storno
- bei Storno bis zum 4. Tag vor vereinbartem Anreisetag: 50% des Leistungspreises (Logis & Arrangement)
- bei Storno ab dem 3. Tag vor vereinbartem Anreisetag: 80% des Leistungspreises (Logis & Arrangement)
6. Ferner ist die Ferienanlage berechtigt aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten,
a) höhere Gewalt oder andere von der Ferienanlage nicht zu vertretene Umstellung des Vertrages unmöglich machen
b) die Ferienanlage begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Ferienanlage in der Öffentlichkeit gefährden kann. Die Ferienanlage hat den Leistungsnehmer von der Ausübung des Rücktrittrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Leistungsnehmers auf Schadenersatz. Ort ist der Sitz der Ferienanlage. Als Gerichtsstand wird ausdrücklich Schierke vereinbart.
7. Haftungsausschluss Benutzung Spielplatz
Die Nutzung des Spielplatzes mit den Geräten erfolgt auf eigene Gefahr. Bitte lassen Sie Ihre Kinder nicht unbeaufsichtigt spielen.
Die Haftung des Betreibers auf Personen- sowie Sachschäden werden ausgeschlossen, soweit diese nicht auf eine grobe Pflichtverletzung des Betreibers zurückzuführen sind.
8. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages (Buchungsbestätigung) oder diese allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. An die Stelle der ungültigen Bestimmung tritt die ihr möglichst nah kommende gesetzliche Regelung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Rechts.
Verbraucherschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E‑Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Die Ferienanlage Zum Wildbach GmbH ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen Ferienanlage Zum Wildbach GmbH
- Verleihstation -
1. Der Mietvertrag (Buchungsbestätigung) zwischen dem Leistungsnehmer (Gast) und der Verleihstation Ferienanlage Zum Wildbach ist rechtsgültig vereinbart, sobald das Mietobjekt von der Ferienanlage schriftlich zugesagt ist, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, von der Ferienanlage bereitgestellt worden ist. Der Abschluss des Mietvertrages verpflichtet die Vertragsparteien zur Erfüllung des Vertrages. Abholung und Abgabe des Mietobjektes ist soweit nicht anders vereinbart die Ferienanlage Zum Wildbach, Barenberg 15f, 38879 Schierke.
2. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache schonend und pfleglich zu behandeln.
Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der dem Mieter obliegenden Sorgfalts-und Anzeigenplicht entstehen, besonders wenn er die Mietsache unsachgemäß behandelt. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen.
bei Schäden:
z. B. Bremsplatten (unverhältnismäßige Abnutzung an einer Stelle des Reifens durch Blockieren des Reifens beim Bremsvorgang)
40 € je Reifen
andere Schäden werden nach Aufwand berechnet!
3. Leistungspreise richten sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen Preisliste bzw. nach individuellen schriftlichen Vereinbarungen. Alle Preise verstehen sich in Euro und einschließlich Mehrwertsteuer. Änderungen der Mehrwertsteuer gehen unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu Gunsten oder zu Lasten des Leistungsnehmers. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Leistungsbereitstellung 6 Monate, so ist die Ferienanlage berechtigt, angemessene Änderungen ohne vorherige Ankündigungen, höchstens jedoch um 10%, vorzunehmen.
Pro Mietobjekt wird eine Kaution i.H. v. 25 Euro in bar vor Ort fällig.
4. Haftungsausschluss des Vermieters
Jeder Mieter ist für sich selbst und für das gemietete Objekt verantwortlich. Mit der Unterschrift auf dem Mietvertrag und der Übernahme des Objektes erkennt der Mieter den ordnungsgemäßen, mangelfreien Zustand des Leihobjekts an. Die Haftung des Vermieters auf Personen- sowie Sachschäden werden ausgeschlossen, soweit diese nicht auf eine grobe Pflichtverletzung des Vermieters zurückzuführen sind.
5. Jede Rechnung der Ferienanlage ist, soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart sind, mit Zugang sofort, ohne jeden Abzug in bar bzw. EC oder Überweisung (Sofortüberweisung oder Pay-Pal) zur Zahlung fällig. Zahlungsverzug mit auch nur einer Rechnung berechtigt die Ferienanlage alle weiteren oder zukünftigen Leistungen für Leistungsnehmer einzustellen. Die geforderte Kaution ist in bar zu hinterlegen.
6. Reservierte Mietobjekte stehen dem Gast am Buchungstag zur gebuchten Zeit zur Verfügung. Bei verspäteter Rückgabe ist die Ferienanlage unverzüglich zu informieren. Bei verspäteter Rückgabe wird eine längere Mietdauer berechnet.
7. Der Leistungsnehmer kann Um- bzw. Abbestellungen (Storno) von reservierten Mietobjekten nur schriftlich vornehmen.
Stornobedingungen:
- Bei unzumutbaren Witterungsverhältnissen (Starkregen, Sturm, Schnee, Gewitter) kann eine kostenfreie Umbuchung/Stornierung vorgenommen werden. Die Entscheidung obliegt der Ferienanlage Zum Wildbach.
8. Ferner ist die Ferienanlage berechtigt aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten,
a) höhere Gewalt oder andere von der Ferienanlage nicht zu vertretene Umstellung des Vertrages unmöglich machen
b) die Ferienanlage begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Ferienanlage in der Öffentlichkeit gefährden kann. Die Ferienanlage hat den Leistungsnehmer von der Ausübung des Rücktrittrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Leistungsnehmers auf Schadenersatz. Ort ist der Sitz der Ferienanlage. Als Gerichtsstand wird ausdrücklich Schierke vereinbart.
9. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages (Buchungsbestätigung) oder diese allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. An die Stelle der ungültigen Bestimmung tritt die ihr möglichst nah kommende gesetzliche Regelung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Rechts.
Verbraucherschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E‑Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Die Ferienanlage Zum Wildbach GmbH ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.